wichtige Hinweise
Ruhezeiten !!!
vom 15.04. - 15.10 des Jahres wochentags von 13.00 - 15.00 Uhr Mittagsruhe
22.00 - 6.00 Uhr Nachtruhe
Sonn- und Feiertage ganztägig jegliche Ruhestörung verboten
Es ist sich unbedingt an die Ruhezeit zu halten!
ALLE lärmverursachenden Tätigkeiten sind zu unterlassen. Kinder sollten von ihren Eltern entsprechend beaufsichtigt werden!
ACHTUNG !!!
Das Verbrennen von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub und nicht abgelagertem, nicht getrocknetem Holz ist
grundsätzlich verboten.
Bei Nichteinhaltung ist mit einer Anzeige sowie einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit der Kündigung des Unterpachtvertrages zu rechnen.
Wasseruhrentausch
Jeder Pächter sollte seine Wasseruhr überprüfen, ob am Anfang der Seriennummer eine 17 oder 18 (Jahr) steht. Diese Wasseruhren müssen in der diesjährigen Saison gewechselt werden, da das nach 6 Jahren vorgeschrieben ist.
Die Wasseruhr kann nach telefonischer Rücksprache mit unserem Wasserwart GF Schneider (0176 - 31449887) vor Ort gewechselt und mit Plombe versehen werden. Es erfolgt ausschließlich der Verkauf vereinseigener Wasseruhren zum Preis von 35.00 Euro inkl. Einbau.
Photovoltaikanlagen im Kleingarten
Da es vermehrt zu Anfragen zur Installation von Photovoltaikanlagen in unserem Kleingartenverein kommt, möchten wir dazu Folgendes mitteilen:
Photovoltaikanlagen sind in unserer Anlage nur als Microanlage mit einer Modulfläche kleiner als 0,06 m² bis max. 0,1 m² (mehrere Microanlagen) ohne Antrag erlaubt.
Jegliche Minianlagen oder größere Solarmodule sind nur nach Antragstellung beim Vorstand und als Insellösung genehmigungsfähig. Die genauen Angaben dazu sind vom LSK Sachsen können Sie über die Mailadresse oder Telefon erfragen.
Generell gilt: Keine der Photovoltaikanlagen darf in das Stromnetz der Gartenanlage einspeisen !!!
Wer antragspflichtige Anlagen installiert oder sogar widerrechtlich einspeist, kann fristlos gekündigt werden.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Gartenbegehungen
In unserer Gartenanlage finden regelmäßig Begehungen durch den Vorstand und/oder die Gartenfachberaterin statt. Dabei wird überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben zur kleingärtnerischen Nutzung eingehalten werden, insbesondere die vorgeschriebene Anbaufläche für Obst und Gemüse, sowie der allgemeine Pflegezustand der Parzellen.
Die Begehungen dienen der fachlichen Unterstützung und dem Erhalt der Gartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Bei Rückfragen stehen der Vorstand und die Gartenfachberaterin gern zur Verfügung.