Richtlinie zur Aufstellung von Sport- und Spielgeräten

Richtlinie zur Aufstellung von Sport und Spielgeräten im KGV Kupferbusch e.V.

 

Grundsätzlich dient ein Kleingarten dem Pächter zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (§1 (1)BKleinG). Nach Rechtsprechung des BGH von 2004 gilt sogenannte Drittelregelung. Diese sieht vor, dass ein Drittel der Parzellenfläche durch Anbau von Obst und Gemüse kleingärtnerisch genutzt wird, ein Drittel der Erholungsnutzung mit Rasen, Blumen, Ziersträuchern usw. sowie für Kinderspielgeräte dient (z. B Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, kleines Spielhaus) und ein Drittel auf Laube, Freisitze, Wege und Nebenanlagen fällt.

 

Für das Aufstellen der Sport und Spielgeräten auf unseren Parzellen gelten somit nachstehende Rahmenbedingungen: 

 

  • Der Antragsteller hat den Nachweis zu erbringen dass auf der Parzelle die o.g. Drittelregelung, insbesondere der Anbau von Obst und Gemüse in ausreichendem Maße erfolgt.
  • Eine Aufstellung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes gestattet. Diese Genehmigung kann bei Verstoß gegen diese Richtlinie durch den Vorstand widerrufen werden. Ein Anspruch auf die Erstellung einer Genehmigung besteht nicht.
  • Klettergerüste, Spieltürme und Schaukeln dürfen eine Grundfläche für 10 m² und eine Höhe von 3 m nicht überschreiten.
  • Für Trampoline gilt eine maximale Höhe von 3,50 m (Durchmesser ca. 2,11 m ab Außenkante).
  • Abstandsflächen zur Nachbarparzellen sind mit einer Breite von mindestens 2 m vorzusehen.
  • Spielgeräte, insbesondere Trampoline, sind mit geeigneten Mitteln und nach Herstellerangaben ausreichend im Boden zu befestigen.
  • Sport- und Spielgeräte sind nicht Bestandteil der Wertermittlung und bei Pächterwechsel durch den abgegebenen Pächter komplett zu entfernen.
  • Trampoline sind am Ende der Gartensaison zu demontieren. 
  • Bei der Nutzung von Sport und Spielgeräten sind die in der Gartenordnung festgelegten Ruhezeiten zu beachten.
  • Jegliche Haftung für die Nutzer und für Schäden an Dritten liegen beim Aufsteller bzw. dem Pächter der Parzelle.
  • Der Antrag Bedarf der Schriftform und ist beim Vorstand einzureichen. Die Sport und Spielgeräte sind im Antrag zu benennen und mit Maßangaben zu versehen.
  • Für kleine Kinderspielgeräte wie Sandkasten, Planschbecken, Klettergerüst, Spielhaus als Kunststoff sowie Minirutsche mit einer Grundfläche bis max. 2 m² ist bei  Einhaltung der Drittelregelung keine Beantragung erforderlich.