Unterschied Kleingarten oder Erholungsgarten

Die Begriffe Kleingarten und Erholungsgarten bezeichnen beide Formen der Gartennutzung, unterscheiden sich aber in ihrer rechtlichen Grundlage, Nutzungsform und Zweckbestimmung. Hier die wichtigsten Unterschiede:

 

Ein Kleingarten, so ist es im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) festgeschrieben, dient dem Kleingärtner zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Auf einem Drittel des Kleingartens muss Obst und Gemüse angebaut werden. Die anderen beiden Drittel können unter bestimmten Rahmenbedingungen (Bundeskleingartengesetz und Rahmengartenordnung) durchaus der Erholung dienen.  Für einen "echten" Kleingärtner ist ja eigentlich auch Gartenarbeit die reinste Erholung. ;-)

 

Ein Erholungsgarten unterliegt kaum Regulierungen. Die Laube ist nicht auf 24 Quadratmeter beschränkt und die Ausstattung spielt keine Rolle, auch ein Wochenendhaus oder Ferienwohnungen können, entsprechend den Bauvorschriften errichtet werden. In einem Erholungsgarten darf zudem dauerhaft gewohnt werden. Bei den Pflanzungen ist gar nichts vorgegeben. Die Nutzer müssen auch nicht beitragspflichtiges Mitglied eines Vereins werden und sich an dessen Satzung und Vereinsordnung orientieren.

ABER - er kostet deutlich mehr !!!