Neophyten und ungeeignete Gartenpflanzen

Nicht jede Pflanze ist ein Gewinn für den Garten. Invasive Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die sich stark vermehren und ausbreiten und so einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen können. Einige dieser Pflanzen können auch die menschliche Gesundheit gefährden oder Schäden an Bauwerken oder in der Landwirtschaft verursachen. 

 

Der Begriff "Neophyt" stammt aus dem griechischen und bedeutet wörtlich "neue Pflanze" (neo = neu, phyton = Pflanze). In der Ökologie bezeichnet ein Neophyt eine Pflanzenart, die nach 1492 (dem Beginn der globalen Pflanzenverbreitung durch Menschen) in ein neues Gebiet eingeführt wurde, in dem sie zuvor nicht heimisch war.

 

Nicht jeder Neophyt ist "invasiv". Erst wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, spricht man von einem "invasiven Neophyten". Invasiv ist eine Pflanze, wenn sie nicht heimisch ( = Neophyt) ist, sie sich außerhalb von Gärten und Anpflanzungen ausbreitet und dabei negative Auswirkungen auf die Umwelt, Biodiversität oder sogar die menschliche Gesundheit hat.

 

Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner e.V. (LSK) hat dazu einen sehr informativen Artikel und eine Liste mit verbotenen invasiven Neophyten für Kleingärten in Sachsen veröffentlicht. 

 

 


 

Im Kleingarten sind außerdem bestimmte Pflanzen nicht erlaubt, hauptsächlich aus zwei Gründen: sie werden zu groß und/oder können Schaderreger auf andere Pflanzen übertragen. Dazu gehören vor allem großwüchsige Bäume und Sträucher, sowie Pflanzen, die Krankheiten wie den Birnengitterrost übertragen können. 
 
Zu groß werdende Pflanzen:

 

  • Nadelbäume:
    Tannen, Zeder, Lärchen, Eiben, Fichten, Kiefern, Wacholder, Scheinzypressen, Mammutbäume, Lebensbäume (Thuja)
  • Laubbäume:
    Eiche, Birke, Ahorn, Esche, Erle, Buche, Weide, Kastanie, Walnuss, Pappel, Ginkgo
  • Stark wachsende Sträucher:
    Goldregen, Hasel, Zierapfel, Hartriegel, Zierkirsche, Erbsenstrauch, Essigbaum
  • Weitere:
    Bambusgewächse, Chinaschilf, Schlingknöterich 

 

Dazu gibt es in der Rahmenkleingartenordnung die Anlage 2 und auch hierzu hat der Landesverband Sachsen der Kleingärtner (LSK) einen sehr informativen und bebilderten Artikel veröffentlicht. 


Bei der Begehung mit dem Stadtverband Chemnitz wurden wir u.a. eindringlich darauf hingewiesen, die zahlreich vertretene kanadische Goldrute umgehend aus den Gärten (auch den Leergärten) zu entfernen. 

       ++++++     Bitte helft alle mit, diese invasive Art aus der Gartenanlage zu beseitigen!   ++++++

In Deutschland ist das gezielte Anpflanzen oder Verbreiten bestimmter Goldruten-Arten nicht erlaubt. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten, die auch hierzulande Anwendung findet. 

Wer gegen diese Regelung verstößt – zum Beispiel durch das bewusste Kultivieren einer betroffenen Goldruten-Art – muss mit rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern rechnen.

Verboten sind konkret die Kanadische Goldrute (Solidago canadensis) sowie die Spätblühende Goldrute (Solidago gigantea), da sie vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) als invasive Arten eingestuft wurden. Sie dürfen nicht gezielt angepflanzt oder verbreitet werden, da sie heimische Pflanzenarten verdrängen können – auch nicht im eigenen Garten.

Wer eine verbotene Goldruten-Art im eigenen Garten entdeckt, sollte sie möglichst zeitnah entfernen – am besten samt Wurzel. Dabei sollte man darauf achten, die Pflanzenteile nicht über den Kompost zu entsorgen, da sich die Art sonst weiterverbreiten kann.

In der freien Natur kann man Funde der invasiven Arten an die zuständigen Umwelt- oder Naturschutzbehörden melden, die sich um eine gezielte Eindämmung kümmern.